Hochzeits-Spiele

Brautschuhversteigerung

Während der Hochzeitsfeier gibt es den alten Brauch der “Brautschuhversteigerung”. Dafür wird der Braut der Schuh “geraubt” und symbolisch unter den Hochzeitsgästen versteigert.

Zum Schluss ersteigert der Bräutigam den Schuh mitsamt den bis zu diesem Zeitpunkt eingeworfenen Geldbeträgen. Das Geld verbleibt dem Brautpaar. Meist zur späteren Stunde und richtig moderiert kann daraus eine fröhliche und spannende Unterhaltung entstehen. Gegenüber manch andern Hochzeitsbräuchen und -spielen wird das Brautpaar nicht zu sehr involviert oder gar “vorgeführt” und hat den schönen Nebeneffekt, dass für das junge Glück so sogar z. B. die Urlaubskasse für ihre Hochzeitsreise “aufbessert” wird.

Eine – von bestimmt unzähligen – Varianten möchten wir hier gerne vorstellen:
Vorbereitung:
Benötigt werden:
1 Auktionator/Moderator(in) (am Besten wortgewandt, schlagfertig und witzig)
1 – 2 “Einsammler(innen)” (mit Hut oder Tablett. Der Brautschuh sollte besser in der Hand des Auktionators bleiben, damit er den Schuh immer wieder hochhalten und besser anpreisen kann) Nicht immer befinden sich in der Hochzeitsgesellschaft Gäste, die mit diesem schönen Brauch vertraut sind, bzw. von sich aus die Durchführung der Versteigerung freiwillig übernehmen möchten. Deswegen ist es manchmal empfehlenswert, wenn das
Brautpaar sich vorher mit jemanden aus der Hochzeitsgesellschaft abspricht, der diese Aktion übernimmt oder ggf. einen “ spontanen“ Auktionator unterstützt.
Ebenso sollten Sie vielleicht sogar vorher absprechen, wie lange maximal die Auktion dauern soll (damit es sich nicht zu lange hinzieht) oder bei welchen maximalen Betrag er aufhören soll (je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft und Stimmung steigen bei einer “amerikanischen” Versteigerung die Gebote schon mal unaufhörlich).

In der Regel sollte das letzte Gebot dem Trauzeugen, Brautvater etc. zugesprochen werden, der natürlich den Brautschuh vom Bräutigam auslösen lässt, damit dieser ihn seiner Braut zurückgeben kann..
Das ersteigerte Geld wird dem Brautpaar vom Auktionator zum Schluss überreicht.
Weiterhin sollte sichergestellt sein, dass Kleingeld zur Verfügung steht. Findet die Feier in einer Gaststätte statt, sollten Sie den Wirt also ebenfalls im Vorfeld daraufhin weisen, dass evtl. vermehrt Wechselgeld benötigt wird (hauptsächlich 1 Euro Münzen und 2 Euro Münzen). Bei Feiern in privaten oder angemieteten Räumen, sollten Sie einen “Vertrauten” (z.B. Trauzeuge/-in) darum bitten evtl. etwas mehr Kleingeld dabei zu haben als üblich, damit bei ihm/ihr zur Not große Scheine gewechseltwerden können.

Durchführung:
Zuerst muss natürlich ein Schuh der Braut entwendet werden. Dann folgt die Versteigerung dieses Brautschuhs. Achtung! Oft wird der Fehler begangen, dass der Brautschuh klassisch versteigert wird. Also einer bietet, ein anderer überbietet und jeder wirft sein Gebot in voller Höhe in den Schuh oder zum Schluss zahlt gar wirklich nur der- oder diejenige mit dem höchsten Gebot. Das führt jedoch dazu, dass die Versteigerung sehr schnell vorbei ist, weil nicht alle mitbieten möchten oder können. Manchmal mag dabei auch keine so rechte Stimmung aufkommen. Deshalb empfehle ich – aus eigener Erfahrung wohlgemerkt – die “amerikanische” Versteigerung:

“ Amerikanische” Versteigerung:
Das Gebot beginnt bei einem niedrigen Betrag, z. B. bei einem Euro. Derjenige, der darauf
bietet zahlt den einen Euro an den Auktionator (oder den “Einsammler”, der mit Hut oder Tablett die Gebote “abholt”). Überbietet jetzt jemand z. B. mit “drei Euro”, muss dieser Bieter nur die Differenz zum vorhergehenden Gebot zahlen – also zwei Euro. Der nächste überbietet vielleicht mit “vier Euro” und zahlt somit einen Euro, also die Differenz zum vorangegangenen Gebot. Überbietet jetzt jemand mit “acht Euro” sind von demjenigen an den Auktionator vier Euro fällig. Die Regel lautet also: Derjenige der bietet, zahlt immer die Differenz zum vorhergehenden Auktionsgebot. Der Vorteil liegt darin, dass das Spiel somit länger geht und die Gäste selbst bei 100 Euro noch locker 101 Euro bieten können, weil man ja nur
die Differenz, also 1 Euro, an den Auktionator zahlen muss. Der Effekt ist, dass die Versteigerung wesentlich länger dauert, lustiger ist, weil eben jeder Gast (selbst der jüngste Gast!) sogar noch bei 200 Euro mitbieten kann und nicht ein Einzelner zum Schluss einen hohen Betrag zahlen muss. Bei Hochzeitsgesellschaften jeglicher Größe kommen bei einer solchen Versteigerung schnell mal ein hübsches Sümmchen zusammen (wobei jeder einzelne Gast noch nicht einmal viel mitbieten muss). Irgendwann, wenn der Auktionator merkt, dass das Spiel lange genug gedauert hat, die Gebote nicht mehr so schnell getoppt werden oder der ersteigerte Betrag bereits schon in schwindelerregenden Höhen getrieben wurde, lässt er dem Trauzeugen (oder Brautvater etc.) die Chance zukommen, das letzte Gebot abzugeben und gibt ihm den Zuschlag (…zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten). Aber auch dann wird wiederum nur die Differenz zum vorletzten Gebot kassiert. Besonderheiten:
Ein guter Auktionator ist natürlich Gold wert: er sorgt mit seiner Anpreisung für die lustige Unterhaltung und bringt die Gäste dazu, ein neues Gebot gleich wieder zu toppen. Er sollte aber auch gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die “Versteigerung” nicht zu langwierig wird oder zu stark angeheiterte Gäste das Spiel stören. Zum “Anheizen” dienen dem Moderator auch folgende Möglichkeiten: Wird ein runder Betrag geboten (also 10, 20, 30 …) darf sich der Bieter oder Bieterin einen Kuss von der Braut oder vom Bräutigam abholen bzw. diese küssen (Wangenkuss. Auch hier ist das “Feingefühl” des Auktionators gefordert)
Wird eine Schnapszahl geboten (also 11, 22, 33,…, des Spaßes wegen auch 122, 133 usw.) erhält der Bieter oder die Bieterin einen Schnaps, Likör oder Sekt (auch hier evtl. noch eine Hilfsperson einplanen, welche die Getränke reicht).

Mögliche Variante mit Wedding Favors:
Bei runden Beträgen und bei Schnapszahlen gibt es zusätzlich ein Wedding Favor (z.B. bedrucktes Sekt- oder Schnapsglas) für den/die Bieter(in). Allerdings sollte man darauf achten, dass diese “Zuwendung” je Gast nur bei seinem ersten runden oder Schnapszahl-Gebot gewährt wird.

 

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